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AGB

Die AGB der Signia Baumanagement GmbH – Gültig ab 01.01.2025.

Gültigkeitsdatum

Stand 01.01.2025

Diese AGB bilden einen integrierenden Bestandteil jeder Offerte und Auftragsbestätigung der Signia Baumanagement GmbH.

Verrechnungssatz

140.00 CHF / Std.

Zzgl. gesetzlicher MwSt. – Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand für Zusatzleistungen.

5. Zahlungskonditionen

Bei Auftragssummen über 3’500.00 CHF gelten standardmässig folgende Akontozahlungs-Phasen:

30%

Arbeitsbeginn

start
30%

Bauphase I

architecture
30%

Bauphase II

engineering
10%

Schlussrechnung

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1. Grundsätzliches

Die AGB stellen einen integrierenden Bestandteil der Offerten und Auftragsbestätigungen dar. Soweit nichts abweichendes vereinbart wird, gelten die Bestimmungen nach OR.

2. Anwendungsbereich

Die Bedingungen gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen. Abweichende Vereinbarung bedürfen zwingend der Schriftform.

3 Vertragsschluss & Leistungserbringung

Verbindlichkeit entsteht erst mit der Auftragsbestätigung (signierte Offerte). Preise sind ab Bestätigung 3 Monate verbindlich.

Termine zur Fertigstellung sind vom Besteller schriftlich zuzustellen. Für Verzug durch Dritte oder Witterung wird jegliche Haftung wegbedungen.

4. Zusatzaufträge

Nicht in der Offerte vorgesehene Leistungen werden gesondert vergütet (140 CHF/Std. zzgl. Material). Zusätze sind ausschliesslich mit dem Geschäftsführer Herrn Jan von Holdt zu besprechen.

6. Verzug & 7. Gewährleistung

Rücktritt bei unverschuldetem Verzug ist ausgeschlossen. Nach Fertigstellung ist ein Abnahmeprotokoll zu signieren. Es gilt das OR.

8. Beanstandungen

Mängel sind innert Frist des OR schriftlich zu rügen. Rechnungen gelten nach Ablauf der 72h Prüf-Frist als genehmigt. Mängelrügen befreien nicht von der Zahlungsfrist.

10. Gerichtsstand

8305 Dietlikon

Anwendbar ist ausschliesslich schweizerisches Recht.

Garantie gemäss OR (9.)

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analytics 11. Diverses

  • • Mengenangaben werden nach Auftragsbestätigung freigegeben.
  • • Keine Garantie auf bauseits gelieferte Materialien.
  • • Baueingaben und Bewilligungen erfolgen bauseits.
  • • Strom (230V/400V) und Wasseranschluss bauseits.
  • • Bei Abbruch tragender Wände ist ein Statiker hinzuzuzuziehen.
  • • Preise sind Annahmen (Standard-Ausführung).